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Diese Arbeit fragt danach, ob sich die geschlechtsspezifisch definierten Rollen deutscher Frauen zwischen 1941 und 1955 verändert haben. Dazu werden die Frauenzeitschriften NS Frauen-Warte, Die Frau von heute und Constanze zu den Themen Frauenerwerbstätigkeit und Liebesbeziehungen analysiert. Konkreter wird folgenden Fragen nachgegangen: Wie konstruierten diese Zeitschriften Rollenbilder, wie vermittelten sie diese ihren Leserinnen? Lassen sich in den beiden Zeitschriften der Nachkriegsjahre Bezüge und damit auch Kontinuitäten zum Rollenbild der nationalsozialistischen Frauenzeitschrift festmachen? Bedingten sich das Rollenbild der berufstätigen Frau und jenes der Frau in einer heterosexuellen Liebesbeziehung in den Zeitschriften gegenseitig? Ist ein Wandel der Frauenbilder in Zeitschriften auszumachen – sowohl diachron als auch in den unterschiedlichen Staatsformen Diktatur und Demokratie? Zudem soll untersucht werden, ob sich das Frauenbild in der Zeitschrift, die in einer Demokratie erschien, innerhalb des freien Marktes der Zeitschriften aus einer rechtlich freien Gesellschaft entwickelte und ob das Frauenbild der Zeitschriften in den beiden Diktaturen als vom Staat oktroyiert beschrieben werden kann.
Zeitschriften, die Frauen als Zielgruppe definieren, erschienen im deutschen Sprachraum seit dem späten 18. Jahrhundert. Ulrike Weckel beziffert die Zahl von Frauenzeitschriften im deutschsprachigen Raum am Ende des 18. Jahrhunderts auf über hundert, davon wurden zehn auch von Frauen herausgegeben.[1] Frauenzeitschriften bildeten und bilden auf dem deutschen Zeitschriftenmarkt ein Spezifikum[2], da sie ihr Publikum explizit nach geschlechtlichen Kriterien eingrenzen und so in besonderem Maße gezwungen sind, ihre Inhalte an die Lebenswelt ihrer Zielgruppe anzupassen. Dazu gehört auch die vermittelten Frauenleitbilder dem Selbstverständnis der Leserinnen entsprechend anzupassen.[3] Dies gilt unter wirtschaftlichen Aspekten besonders für Zeitschriften, die in kapitalistischen Marktwirtschaften erscheinen. Doch auch Frauenzeitschriften, die in Diktaturen erscheinen, müssen sich den Leseinteressen und Vorlieben ihrer Leserinnen zu einem gewissen Grad anpassen, um weiterhin rezipiert zu werden. [4] Frauenzeitschriften sind prädestiniert für die Untersuchung von weiblichen Geschlechterrollen, weil sie sich explizit mit diesem Themenfeld beschäftigen und durch den Austausch mit ihrer weiblichen Leserschaft auch das Selbstverständnis dieser abbilden.[5] Denn weibliche wie männliche Geschlechterrollen sind in hohem Maße sozial konstruiert, ihnen liegt in der Regel ein bipolares Geschlechterverständnis zugrunde. Das bedeutet, dass das biologische Geschlecht eines Menschen (sex) an seine Identität gebunden wird und diese wieder mit gesellschaftlich akzeptiertem Verhalten und Erwartungshaltungen (gender) verknüpft wird. Geschlecht beziehungsweise gender ist jedoch eine dynamische Kategorie. „Männliche“ oder „weibliche“ Eigenschaften werden durch eine soziale Gruppe oder eine Gesellschaft zunächst ausgehandelt.[6] Darüber hinaus werden „männliche Eigenschaften“ den „weiblichen“ gegenüber häufig als gegensätzlich oder einander ausschließend dargestellt, wie etwa die Zweiteilung in „privat versus öffentlich“ oder „Natur versus Kultur“.[7] Diese Vorstellungen befinden sich gesellschaftlich in einem ständigen Wandel[8], was von der Geschlechtergeschichte als „doing gender“[9], also als die „interaktiv vollzogene kulturelle Sinnstiftung“[10] des Geschlechts, beschrieben wird. Ein Beispiel für sich verändernde Formulierungen und Vorstellungen von „Weiblichkeit“ ist Birte Försters Studie zum Königin Luise-Mythos, in der sie mediale und soziale Konstruktionen der „idealen deutschen Frau“ zwischen 1860 und 1960 untersucht.[11]
Die Rolle von Frauen im NS-Staat[12] leitete sich aus ihrer Zugehörigkeit zur „Volksgemeinschaft“ ab, mit der die Nationalsozialisten den Zweck verfolgten, eine identitätsstiftende Solidarität innerhalb der für „deutsch“ befundenen Bevölkerung zu schaffen.[13] Die Rolle der Frau wurde auf ideologischer Ebene innerhalb der „Volksgemeinschaft“ als komplementär zu der des Mannes gefasst: beide Geschlechter hatten bestimmte Aufgaben, die voneinander abhingen. Kirsten Heinsohn hat darauf hingewiesen, dass die NSDAP zu Beginn der 1930er Jahre eine Annäherung an das Frauenbild rechtskonservativer Parteien vollzogen hatte.[14] Die schon vor der „Machtübernahme“ verbreitete Annahme, die Frau sei für den privaten Bereich – also den Haushalt – zuständig, der Mann hingegen für den öffentlichen Bereich – also Politik und Erwerbstätigkeit – hatte im Nationalsozialismus zumindest ideologisch weiterhin Bestand.[15] Diese Auffassung schlug sich auch in den politischen Handlungsspielräumen deutscher Frauen nach 1933 nieder: das passive Wahlrecht wurde ihnen entzogen. In der NSDAP konnten Frauen zwar Mitglied werden, von der Mitgliedschaft im Parteivorstand wurden sie jedoch bereits 1921 ausgeschlossen.[16] Die Familie wurde, dem Ideal des „Führerstaats“ entsprechend, als Ort der Einübung autoritärer Beziehungen verstanden. Die Reproduktionsfähigkeit der Frau, die Unterordnung von „Mutterschaft“ unter persönliche Interessen war evident für die nationalsozialistische Konstruktion von Weiblichkeit. Diese wertete die Rolle von Frauen aber trotz des komplementären Geschlechtermodells nach Kirsten Heinsohn auf, sodass von einer Gleichwertigkeit der Geschlechter ausgegangen wurde.[17] Die Umsetzung der familienzentrierten Ideologie in der Politik des NS-Staates kam jedoch nicht vollständig zum Tragen. Ute Frevert hat die NS-Frauen- und Familienpolitik zudem als ambivalent und „zwischen Fortschritt und Rückschritt schwankend“[18] charakterisiert. Zwar erhöhten sich die Eheschließungen und die Geburtenrate in den 1930er Jahren, kinderreiche Familien blieben allerdings trotz Mutterkreuzpropaganda und Ehestandsdarlehen[19] eine Ausnahme.[20] „Den modernen Trend zur Kleinfamilie mit maximal zwei Kindern haben auch die geburtenorientierten Maßnahmen des NS-Regimes indes nicht aufhalten können“, fasst Michael Wildt diese Ambivalenz treffend zusammen.[21] Tatsächlich stieg zudem die weibliche Erwerbstätigkeit auch in Friedenszeiten von 11,6 Millionen im Jahr 1933 auf 14,6 Millionen im Jahr 1939, was 52% der weiblichen Bevölkerung zwischen 15 und 60 Jahren entspricht, an.[22]
In der DDR war das Rollenbild der dem Mann gegenüber gleichberechtigten Frau staatlich verankert. Die Verfassung der DDR regelte dies 1949 zusammen mit dem Recht auf Arbeit und auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeit, dem besonderen Schutz von Frauen im Arbeitsprozess, dem staatlichen Schutz der Mutterschaft sowie der gemeinsamen Verantwortung von Frau und Mann bei der Erziehung der Kinder.[23] Die Emanzipation der Frau galt dabei immer auch als Gradmesser für den Fortschritt der Gesellschaft, da davon ausgegangen wurde, dass die Gleichberechtigung der Frau ein immanenter Faktor im Gelingen des realexistierenden Sozialismus sei.[24] Geschlechterpolitik und teleologisches Fortschrittsmodell wurden also verknüpft. Sprachlich wurde die Gleichberechtigung anhand männlich konnotierter Vergleiche wie „jede Frau steht ihren Mann“[25] gemessen, Frauen hatten sich somit an einem männlichen Leitbild zu orientieren.[26]
Das Rollenbild der Frau war in der DDR daher immer auch eng mit ökonomischen Fragestellungen verbunden und daher spielte das Thema „Erwerbsarbeit“ eine zentrale Rolle. Zudem benötigte die DDR die Arbeitskraft von Frauen zur Erfüllung ihrer ambitionierten Wirtschaftspläne.[27] Die konventionellen Rollenmuster von Männlichkeit und Weiblichkeit wirkten trotz der gesetzlich festgeschriebenen Gleichberechtigung in der Auffassung der privaten Organisation der Partnerschaft von Frau und Mann fort.[28] Die Ehe mit dem traditionellen Rollenarrangement, wonach allein die Frau für die Hausarbeit zuständig sei, wobei sie – im Gegensatz zur NS-Ideologie – dem Mann nicht untergeordnet war, blieb bis zum Ende der DDR bestehen.[29] Jedoch sah das Rollenbild der DDR für die Frau neben diesen Tätigkeiten eben auch die volle Berufstätigkeit vor, was eine doppelte Arbeitsbelastung darstellte, die der Staat zum Teil durch Hausarbeitstage und staatlich organisierte Kinderbetreuung abzufedern versuchte.[30] Die Gleichberechtigung von Frau und Mann im Berufsleben wurde bis zum Ende der DDR nicht voll umgesetzt, so wurden Frauen in Betrieben zum Beispiel vor allem auf der unteren und mittleren Leitungsebene eingesetzt.[31]
Auch die Geschlechterrollenbilder in der Bundesrepublik bauten auf einem komplementären Geschlechterverständnis auf. Anders als in der DDR wurde die Berufstätigkeit von Frauen und die Gleichberechtigung von Frau und Mann keineswegs als positiv empfunden. Die Aufnahme von Art. 3, Abs. 2 GG, wonach Männer und Frauen gleichberechtigt sind, wurde von massiven Widerständen begleitet[32], auch um sich von der DDR abzugrenzen.[33] Der männliche Lebensentwurf war in der Rechtsordnung weiterhin bestimmend.[34] Erst ab 1957 wurden Verfassungsverstöße gegen den Gleichberechtigungsparagraphen aus dem familienrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches entfernt.[35] Erst mit dieser Entfernung entfiel im Jahr 1957 auch die Entscheidungsgewalt des Ehemannes über die Berufstätigkeit der Ehefrau. Bis dahin konnte der Ehemann das Angestelltenverhältnis seiner Frau ohne deren Zustimmung kündigen und unter Anwendung von Entlassungsvorschriften aus der NS-Zeit wurden Frauen aus dem öffentlichen Dienst gedrängt.[36] Dennoch verfolgte die Gesetzgebung mit diesen Änderungen das Ziel die „traditionelle Hausfrauenehe“[37] als Leitbild zu belassen, die Frau in dieser aber stärker zu schützen. Als Antwort auf die gesellschaftliche Verschiebung der Geschlechterrollenbilder in den Nachkriegsjahren, als überwiegend Frauen die Versorgung der Familie übernommen hatten[38], setzte also zu Beginn der 1950er Jahre unter der „moralischen Führung“[39] der katholischen Kirche eine Rückbesinnung auf die traditionelle Rollenverteilung zwischen Mann und Frau ein. So forderte die katholische Kirche beispielsweise Frauen auf, an ihren angeblich angestammten Platz als Hausfrau und Mutter zurückzukehren.[40] Die Berufstätigkeit von Frauen wurde als unnatürlich charakterisiert, da sie zu einer Vermännlichung der Frauen führe[41], bei jungen Frauen wurde in deren Berufstätigkeit sogar ein Grund für eine „sexuelle Verwilderung“[42] gesehen. Trotzdem erhöhte sich zwischen 1950 und 1961 die Zahl erwerbstätiger Frauen in der Bundesrepublik um 19 Prozent.[43]
Die Rolle der Frau in der Partnerschaft war, wie oben bereits ausgeführt, in der Bundesrepublik weiterhin von patriarchalischen Vorstellungen geprägt. Die beiden großen christlichen Kirchen warnten davor, dass sich die „natürliche Ordnung“[44] in Gefahr befände, wenn die Entscheidungsgewalt innerhalb der Familie nicht beim Mann läge. Der Soziologe Gerhard Baumert konstatierte hingegen eine Einschränkung der Vorrangstellung des Mannes in vielen Familien, was er als Parallele zur gesamtgesellschaftlichen Stellung von Mann und Frau ausmachte.[45] Für das Ende des Untersuchungszeitraums stellt Axel Schildt eine „enorme Ausbreitung des Konsums“[46] in der Bundesrepublik fest, die auch eine geschlechtsspezifische Komponente hatte: die Aufwertung der Konsumentin brachte einen, wenngleich ambivalenten Zuwachs an Handlungsräumen für Frauen.[47]
Diese Frauenbilder liegen der Untersuchung der Zeitschriften zugrunde. Alle drei untersuchten Zeitschriften hatten zum Ziel ein spezifisches Frauenbild zu kommunizieren, das jenem in den jeweiligen Staatsformen vorherrschenden weitestgehend entsprach. Damit hatten sie Anteil an der „imagined community“[48] und am dynamischen Prozess der Bildung von Gemeinschaften[49], mit dem die Leserinnen und Leser wiederum in eine Wechselbeziehung mit der Zeitschrift traten, selbst wenn die ihnen angebotene Version ihrer Lebensrealität nur bedingt entsprach.
[1] Vgl. Weckel, Ulrike: Frauenzeitschrift, https://referenceworks.brillonline.com/entries/enzyklopaedie-der-neuzeit/*-a1152000 (15.2.2016).
[2] In den 1990er Jahren etablierten sich mit Zeitschriften wie der GQ oder Men’s Health auch „Männerzeitschriften“ auf dem deutschen Zeitschriftenmarkt.
[3] Vgl. Klaus, Elisabeth: Kommunikationswissenschaftliche Geschlechterforschung. Zur Bedeutung der Frauen in den Massenmedien und im Journalismus (Medien- und Geschlechterforschung 7), aktual. und korr. Neuauflage, Wien 2005, S. 256f.
[4] Vgl. Beetham, Margaret: Periodicals and the new media: Women and imagined communities, in: Women’s Studies International Forum 29 (2006), S. 231-240, hier S. 232.
[5] Vgl. dazu: Müller, Kathrin Friederike: Frauenzeitschriften aus der Sicht ihrer Leserinnen. Die Rezeption von „Brigitte im Kontext von Biografie, Alltag und Doing Gender (Critical media studies 5), Bielefeld 2010, S. 400f.
[6] Vgl. Scott, Joan W.: Gender and the Politics of History, New York 1999, S. 5.
[7] Siehe dazu grundlegend die Beiträge in Bußmann, Hadumond, Hof, Renate (Hrsg.): Genus. Zur Geschlechterdifferenz in den Kulturwissenschaften, Stuttgart 1995.
[8] Vgl. Ulbrich, Claudia: Geschlechterrollen, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, https://referenceworks.brillonline.com/entries/enzyklopaedie-der-neuzeit/geschlechterrollen-a1387000# (15.12.2015).
[9] Heinsohn, Kirsten, Kemper, Claudia: Geschlechtergeschichte, https://docupedia.de/zg/Geschlechtergeschichte (15.12.2015).
[10] Ebd.
[11] Förster, Birte: Der Königin Luise-Mythos. Mediengeschichte des Idealbilds deutscher Weiblichkeit, 1860-1960 (Formen der Erinnerung 46), Göttingen 2011.
[12] Mit deutschen Frauen im NS-Staat sind in dieser Arbeit die Gruppe der nach nationalsozialistischer Definition für „deutsch“ befundenen Frauen gemeint.
[13] Vgl. Steinbacher, Sybille: Einleitung, in: Sybille Steinbacher (Hrsg.): Volksgenossinen. Frauen in der NS-Volksgemeinschaft (Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus 23), Göttingen 2007, S. 9-28, hier S. 11.
[14] Heinsohn, Kirsten: Kampf um die Wählerinnen. Die Idee der „Volksgemeinschaft“ am Ende der Weimarer Republik, in: Sybille Steinbacher (Hrsg.): Volksgenossinen. Frauen in der NS-Volksgemeinschaft (Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus 23), Göttingen 2007, S. 29-47, hier S. 43f.
[15] Vgl. Steinbacher: Einleitung, S. 14.
[16] Vgl. Fontaine, Karin: Nationalsozialistische Aktivistinnen (1933 – 1945). Hausfrauen, Mütter, Berufstätige, Akademikerinnen. So sahen sie sich und ihre Rolle im „tausendjährigen Reich“, Würzburg 2003, S. 36.
[17] Vgl. Wagner, Leonie: Nationalsozialistische Frauenansichten. Vorstellungen von Weiblichkeit und Politik führender Frauen im Nationalsozialismus, Frankfurt a. M. 1996, S. 57-63.
[18] Frevert, Ute: Frauen, in: Wolfgang Benz, Hermann Graml, Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München 1997, S. 220-234, hier S. 223.
[19] Siehe dazu: Weyrather, Irmgard: Muttertag und Mutterkreuz. Der Kult um die „deutsche Mutter“ im Nationalsozialismus, Frankfurt a.M. 1993.
[20] Vgl. Hilpert, Dagmar: Wohlfahrtsstaat der Mittelschichten? Sozialpolitik und gesellschaftlicher Wandel der Bundesrepublik Deutschland (1949-1975) (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 208), Göttingen 2012, S. 193.
[21] Wildt, Michael: Geschichte des Nationalsozialismus (Grundkurs Neue Geschichte), Göttingen 2008, S. 99.
[22] Vgl. ebd., S. 100.
[23] Vgl. Dölling, Irene: Gespaltenes Bewußtsein – Frauen- und Männerbilder in der DDR, in: Gisela Helwig (Hrsg.): Frauen in Deutschland 1945-1992 (Studien zur Geschichte und Politik 318), Bonn 1993, S. 23-52, hier S. 27.
[24] Vgl. Scheel, Daniela: Zwischen Wertung und Wirkung. DDR-Zeitschriftenprofile 1950-1980 am Beispiel von Geschlechtsrollenproblematik und Frauenleitbild (Bibliothek Wissenschaft und Politik 38), Köln 1985, S. 115.
[25] Ebd., S. 33.
[26] Vgl. Merkel, Ina: Leitbilder und Lebensweisen von Frauen in DDR, in: Hartmut Kaelble, Jürgen Kocka, Hartmut Zwahr (Hrsg.): Sozialgeschichte der DDR, Stuttgart 1994, S. 359-382, hier S. 376f.
[27] Vgl. Scheel: Zwischen Wertung und Wirkung, S. 117.
[28] Bühler, Grit: Mythos Gleichberechtigung in der DDR. Politische Partizipation von Frauen am Beispiel des Demokratischen Frauenbunds Deutschlands (Campus Forschung 752), Frankfurt a.M., New York 1997, S. 28f.
[29] Vgl. ebd., S. 38.
[30] Vgl. Dölling: Gespaltenes Bewußtsein, S. 26.
[31] Bühler: Mythos Gleichberechtigung, S. 37.
[32] Siehe dazu: Schultz, Ulrike: Ein Quasi-Stürmlein und Waschkörbe voller Eingaben: Die Geschichte von Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz, https://www.fernuni-hagen.de/rechtundgender/downloads/Art._3.pdf (18.2.2016).
[33] Vgl. Schwab, Dieter: Gleichberechtigung und Familienrecht im 20. Jahrhundert, in: Ute Gerhard (Hrsg.): Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, München 1997, S. 790-827, hier S. 809.
[34] Vgl. Degener, Theresia: Der Streit um Gleichheit und Differenz in der Bundesrepublik Deutschland seit 1945, in: Ute Gerhard (Hrsg.): Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, München 1997, S. 871-900, hier S. 883.
[35] Ebd., S. 871.
[36] Vgl. Schwab: Gleichberechtigung und Familienrecht im 20. Jahrhundert, S. 810. Wolfrum, Edgar: Die geglückte Demokratie. Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von ihren Anfängen bis zu Gegenwart, Stuttgart 2006, S. 57f., 152.
[37] Schwab: Gleichberechtigung und Familienrecht im 20. Jahrhundert, S. 811.
[38] Vgl. Ruhl, Klaus-Jörg: Verordnete Unterordnung. Berufstätige Frauen zwischen Wirtschaftswachstum und konservativer Ideologie in der Nachkriegszeit (1945-1963), München 1994, S. 33f.
[39] Ebd., S. 130.
[40] Vgl. ebd. S. 177.
[41] Vgl. Kuhnhenne, Michaela: Frauenleitbilder und Bildung in der westdeutschen Nachkriegszeit. Analyse am Beispiel der Region Bremen (Studien interdisziplinäre Geschlechterforschung 9), Wiesbaden 2005, S. 364.
[42] Ruhl: Verordnete Unterordnung, S. 133.
[43] Vgl. ebd., S. 292.
[44] Plötz, Kirsten: Als fehle die bessere Hälfte. „Alleinstehende“ Frauen in der frühen BRD 1949-1969, Königstein 2005, S. 38.
[45] Vgl. Schäfer, Gerhard: Die nivellierte Mittelstandsgesellschaft – Strategien der Soziologie in den 50er Jahren, in: Georg Bollenbeck, Gerhard Kaiser (Hrsg.): Die janusköpfigen 50er Jahre (Kulturelle Moderne und bildungsbürgerliche Semantik 3), Wiesbaden 2000, S. 115-142, hier S. 127.
[46] Schildt, Axel: Die Sozialgeschichte der Bundesrepublik Deutschland bis 1989/90 (Enzyklopädie deutscher Geschichte 80), München 2007, S. 96.
[47] Siehe Carter, Erica: How German Is She? Postwar West German Reconstruction and the Consuming Woman, Ann Arbor 1997, Kap. 2 und 3.
[48] Das von Benedict Anderson etablierte Konzept geht davon aus, dass die Nation als „vorgestellte Gemeinschaft“ begriffen werden muss. Siehe dazu Anderson, Benedict: Imagined Communities. Reflections on the Origin and Spread of Nationalism, revised edition, London, New York 1991.
[49] Anderson, Benedict: Imagined Communities. Reflections on the Origin and Spread of Nationalism, revised edition, London, New York 1991, S. 6.