Masterarbeit: PDF

Eigentlich. Eigentlich wollte ich das alles wunderschön aufbereiten, aber es gibt hier ja Leute, die meinen, niemand würde meine Häppchenveröffentlichungen lesen und ich solle doch einfach das PDF hochladen. Also bereite ich es nicht auf, setze keine Direktlinks zu den jeweiligen Artikeln der NS Frauen-Warte auf der Seite der Universitätsbibliothek Heidelberg als Service für meine Leser*innen. Das geschieht weiterhin in den einzelnen Blogbeiträgen, denn auch wenn das keiner liest, vielleicht hilft es ja irgendjemandem, der aus Versehen mal per Google-Suche hier landet. Außerdem muss ich das dann nur häppchenweise beim jeweiligen Blogbeitrag machen. Für alle, die dringend das ganze PDF brauchen ;), bitteschön:

[pdf-embedder url=”https://charlottejahnz.de/wp-content/uploads/2016/05/Masterarbeit_online.pdf”]

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PS: Klaus Graf hatte angemerkt, dass es keine Fotos gibt. Natürlich habe ich mittlerweile einen riesigen Fundus an Fotos von Artikeln aus der Frau von heute und auch der Constanze. Mein Problem ist allerdings: die Autoren können rein rechnerisch noch nicht 70 Jahre tot sein. Ob irgendwer noch Rechte an der Frau von heute hält, weiß ich nicht, bei der Constanze dürften sie aber sicher bei Gruner & Jahr liegen. Im Rahmen eines Bildzitats dürfte das mit Sicherheit kein Problem sein, aber bei der reinen Bebilderung bin ich mir etwas unsicher, vielleicht kann ja hier jemand in den Kommentaren mal seine juristische Einschätzung schildern (natürlich nicht als Rechtsberatung).

3 comments

  1. Danke für die Bereitstellung des PDF.

    Wenn die UB Heidelberg die NS-Seiten ins Netz stellt, sollte das Risiko für Nachnutzer vertretbar sein.

    Das Risiko ist aber auch bei der Constanze nicht allzu groß. Bei einer Abmahnung muss die Rechteübertragung schlüssig nachgewiesen werden. Hoeren hat 2008 meiner Argumentation zugestimmt unter:

    https://blog.beck.de/2008/09/09/googles-neues-zeitungsarchiv#comment-13230

    Je länger die Fotoveröffentlichung zurückliegt, um so größer ist die Chance, dass der vorgebliche Rechteinhaber (Verlag) Probleme mit dem Nachweis bekommt (fehlende Verträge, lückenhafte Archive usw.). Dass die Erben eines Fotografen abmahnen lassen, ist eher unüblich.

    100%ige Sicherheit gibts natpürlich nie.