Gemeinfreitag (1): Was jede Frau vom Wahlrecht wissen muß!

In drei Bundesländern wird in diesem März gewählt. Dass Frauen ihre Stimmen abgeben dürfen, ist mittlerweile nichts Besonderes mehr. Dabei ist es noch keine hundert Jahre her, dass Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen durften. Darum geht es in meinem ersten Gemeinfreitags-Beitrag. Die von Moritz Hoffmann initiierte Reihe „Gemeinfreitag“ stellt jede Woche ein Fundstück aus der Public Domain vor.

Am 30. November 1918 wurde Frauen in Deutschland mit dem Reichswahlgesetz erstmals ermöglicht wählen zu gehen. In Neuseeland hatten Frauen 1893 bereits das aktive, nicht aber das passive Wahlrecht erhalten. In Großbritannien setzten sich die Suffragetten seit Anfang des 20. Jahrhunderts für das Wahlrecht von Frauen ein. Auch dort wurde es 1918 für einige Frauen möglich wählen zu gehen, aber erst 1928 durften alle Frauen uneingeschränkt wählen gehen.

Im Zuge der Novemberrevolution 1918 wurde den Frauen in Deutschland also sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht eingeräumt. Bei den ersten Wahlen 1919 zogen 37 Frauen ins Parlament ein. Eine Quelle dazu wie den Frauen ihr neu errungenes Wahlrecht vermittelt wurde, ist das Heft von Franziska Mann und Magnus Hirschfeld.
Hirschfeld ist im kollektiven Gedächtnis als Sexualforscher und Mitbegründer der ersten deutschen Homosexuellenbewegung bekannt. Franziska Mann war Magnus Hirschfelds Schwester und Feministin.

Mann und Hirschfeld beginnen ihre Broschüre mit der Frage:

Werden wir Frauen weitsichtig genug sein, die Größe der Pflicht zu erfassen, die uns jetzt zufällt?

Die Broschüre klärt Frauen dann auf, was eine Wahl ist und welche Rechte und Pflichten Frauen in Deutschland jetzt haben. Aus heutiger Sicht klingt das alles sehr belehrend, 1918 mag es aber sehr progressiv geklungen haben.

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Fräulein Mayo – Gemeinfreitag (3): Lecker Abführmittel

Klaus Graf – #Gemeinfreitag (März, Woche 1)

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